BO KRAFT

Die Prüfingenieure der GTÜ untersuchen auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).

Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft
Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft. Hier hilft der GTÜ-Prüfingenieur gerne.

KFZ-Prüfstelle Taucha

Di. und Do. 14:00-18:00
Mo., Mi., Do. nach Vereinbarung

KFZ-Prüfstelle Leipzig

Di. und Do. 13:00-17:00
Mi. 10:00-13:00
Sowie nach Vereinbarung

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