Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz verantwortlich. Als Richtlinie hierzu geben die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften (UVV/BGV) heraus.
Die Sachverständigen der GTÜ unterstützen Kfz-Betriebe als kompetente Partner auch bei der Bewältigung ihrer vielseitigen Arbeitsschutzaufgaben, bei allen Fragen der Betriebssicherheit, bei den jährlichen Geräteprüfungen an Werkzeugen und Maschinen sowie bei der Festlegung von Prüfintervallen. Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand: Aufgrund ständiger Schulungen sind die GTÜ-Sachverständigen als befähigte Personen immer auf dem neuesten Wissensstand und können den Werkstattinhaber ausführlich beraten und gezielt auf Defizite bei sicherheitsrelevanten Einrichtungen hinweisen. Das Unfallrisiko wird so auf ein Minimum reduziert, daraus folgende Arbeitsausfälle und teure Folgekosten werden vermieden.
Die häufigsten Prüfobjekte in unserem Sachverständigenbüro sind:
- Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler, Handgabelhubwagen)
- Kraftbetätigte Roll- und Sektionaltore (Toranlagen)
- Fahrzeughebebühnen (sowie Hubtische, Grubenheber)
- Fahrbare Arbeitsbühnen
- Leitern und Tritte
- Fahrzeug-UVV (Lader, Autotransporter, Abrollkipper, Behälterfahrzeuge usw.)
- Hebezeuge (z. B. Motorheber, Rangierheber, Rangierwinde)
- Ladekräne an Fahrzeugen
- Ladebordwände
- Flüssiggasanlagen
- Winden-, Hub- und Zuggeräte
- Lastaufnahmemittel
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich ganz einfach an uns!